Allgemeine Beförderungsverkaufsbedingungen BlaBlaBus

Allgemeine Beförderungsverkaufsbedingungen BlaBlaBus

Allgemeine Beförderungsverkaufsbedingungen BlaBlaBus

I. Besondere Beförderungsbedingungen von Comuto Deutschland GmbH

Beförderungsbedingungen Comuto Deutschland GmbH

Einleitung Die Comuto Deutschland GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 77.903 €, eingetragen im Handelsregister von Hamburg unter der Nummer HRB 140007 und mit Gesellschaftssitz in Raboisen 38, 20095 Hamburg (Deutschland) (nachstehend „ BLABLABUS “) hat als Hauptaktivität die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen in Fernbussen, wobei diese Aktivität insbesondere unter der Marke „ BlaBlaBus “ betrieben wird. BLABLABUS bietet nationale Beförderungsdienste und frei operierende Dienste zwischen deutschen Städten an und stellt Fernbusfahrausweise aus. BLABLABUS bietet ebenfalls in seinem Namen und in seinem Auftrag folgende Dienstleistungen an (Nebenleistungen): ● Auswahl besonderer Sitzplätze, ● Gutscheine, ● Aktionscodes

  1. Definitionen

Aktionscode: Definition unter Artikel 5.12. Beförderungsbedingungen: Die vorliegenden Beförderungsbedingungen inklusive der weiteren Beförderungsbedingungen (sog. „Allgemeine Beförderungsbedingungen“ nach Verordnung), die im vorliegenden Dokument im Einzelnen aufgeführt bzw. referenziert sind. Beförderungsdienstleistungen: bezeichnet sämtliche vom Fahrgast gebuchte Beförderungsdienstleistungen, die von BLABLABUS oder seinen Kooperationspartnern geleistet werden. Bevollmächtigter: Definition unter Artikel 4.2. BLABLABUS: die in der Einleitung genannte Gesellschaft. Buchung: Die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten über die Website, die mobile Anwendung oder eine Kooperationspartnerwebsite ausgeführten Buchungen wie näher unter Artikel 5.1 definiert. Dienstleistungen: entspricht sämtlichen Leistungen, d.h. Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLABUS über die Website und die Mobile Anwendung anbietet. Fahrausweis: Definition unter Artikel 7.1. Fahrgast: die auf dem Fahrausweis angegebene natürliche Person. Fahrtstrecke: Die besondere Strecke, für die sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter entscheiden und die insgesamt oder teilweise eine oder mehrere Verbindung(en) umfasst. Gutschein: Definition unter Artikel 5.11. Kooperationspartner: Ein Busunternehmen für Fernbusreisen, mit welchem BLABLABUS eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Kooperationspartnerwebsite: alle Websites von Dritten, die auf die Website zur Buchung der Fahrausweise weiterleiten. Kundenkonto: Ein für den Fahrgast oder für seinen etwaigen Bevollmächtigten reservierten digitalen Bereich, auf den über gewisse Websites und mobile Anwendungen mittels Benutzername und Code zugegriffen werden kann, und in dem Informationen zum Fahrgast (personenbezogene Daten, Reservierungen, Bankkarten, Gutscheine usw.) insbesondere mit dem Ziel hinterlegt sind, bei künftigen Buchungen des Fahrgasts diese Daten voreinzutragen. Mobile Anwendung: Die von BLABLABUS entwickelte Anwendungssoftware, die, soweit verfügbar, dieselben Beförderungsleistungen und Nebenleistungen auf mobilen elektronischen Geräten bereitstellt wie diejenigen, die normalerweise mit einem Computer über die Website aufgerufen werden können. Nebenleistungen: weitere und zusätzliche Leistung(en) zur Beförderungsdienstleistung. Partei(en): BLABLABUS und/oder der Fahrgast. Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität: eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fahrgäste bereitgestellten Beförderungsdienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert. Personenbezogene Daten: Definition unter Artikel 5.6. Reiseunterlagen: Unterlagen, die alle Aspekte einer Strecke oder mehrerer Strecken umfassen und mit einer Referenznummer verbunden sind, die dem Fahrgast per Bestätigungsmail oder in Form einer schriftlichen Bestätigung auf Papier auf den verschiedenen Websites mitgeteilt wird. Sonderbedingungen: Die geltenden Verkaufs- und Beförderungsbedingungen wie im vorliegenden Dokument ausgeführt. Verbindung: Die von BLABLABUS vollständig vordefinierte Fahrtstrecke im Fernbus, also von der ersten Abfahrtshaltestelle bis zur Endhaltestelle. Verkaufsstellen: Die auf der Website genannten physischen Schalter und Fahrkartenautomaten, an denen die Fahrausweise verkauft werden. Vertrag: Definition unter Artikel 4.1. Website: Die Websites, die in den Sonderbedingungen angegeben sind.

  1. Geltungsbereich 2.1 Die vorliegenden besonderen Beförderungsbedingungen regeln uneingeschränkt sämtliche Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die auf der Website aufgeführt und von BLABLABUS über die Website, die mobile Anwendung, eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite, oder über eine Verkaufsstelle zum Verkauf angeboten werden und gelten in Ergänzung zur „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 27.02.1970 (BGBl I, S. 230) in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Annahme der Beförderungsbedingungen 3.1 Beim Buchungsvorgang wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestätigung der Buchung streng der vorherigen und vorbehaltlosen Annahme der gesamten Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unterliegt, die auf folgender Weise erfolgt: ● Annahmevorgang bei der Bestellung des Fahrausweises über die Website oder die mobile Anwendung unter Anerkennung der im Zeitpunkt der Zahlung geltenden Verkaufsbedingungen; ● Mündlicher Hinweis durch den Mitarbeiter, der auf die Beförderungsbedingungen auf der Website für Fahrausweisbuchungen bei einer Verkaufsstelle hinweist. ●
    3.2 Bei wie auch immer gearteten Vorbehalten des Fahrgasts gegenüber den Beförderungsbedingungen wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter aufgefordert, auf die Fortsetzung des Buchungsvorgangs zu verzichten. Andernfalls wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass der Fahrgast die Beförderungsbedingungen angenommen hat, wenn er den Buchungsvorgang bis zum Abschluss fortsetzt. 3.3 Die Beförderungsbedingungen sind bei der Ausführung der Buchung über die Website und die mobile Anwendung oder beim Kauf an einer Verkaufsstelle zugänglich. 3.4 Im Anschluss an die Buchung oder den Kauf einer Verkaufsstelle und vor Ausführung der bestellten Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden die für die Buchung geltenden Beförderungsbedingungen auf einem dauerhaften Datenträger (im PDF-Format) an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Dies gilt für jede Form der Buchung, unabhängig auf welchem Wege (Internet, Verkaufsstelle, an Bord des Fernbusses) diese erfolgt. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, werden die Beförderungsbedingungen auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben. 3.5 Da die Beförderungsbedingungen geändert werden können, gilt jeweils die Version, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Buchung oder des Kaufs an Bord Anwendung findet.
  3. Abschluss des Beförderungsvertrags 4.1 Bei dem Vertrag, den BLABLABUS und der Fahrgast schließen, handelt es sich um einen Beförderungsvertrag im Sinne von Artikel 3c) der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und Rates, dessen Inhalt neben den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften durch die vorliegenden Beförderungsbedingungen sowie die weiteren Dokumente bestimmt wird, die Artikel 24.1 vorsieht (nachstehend „ Vertrag “ genannt). 4.2 Führt ein Dritter die Buchung für den Fahrgast aus, so erklärt dieser Dritte, dass er namens und auftrags des Fahrgasts handelt, der die von ihm gebuchten Beförderungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wird und er bestätigt zudem, dass er als Bevollmächtigter im Sinne der §§ 164 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (nachstehend „ Bevollmächtigter “). 4.3 Die Darstellung der Beförderungsdienstleistungen auf der Webseite und bei den Verkaufsstellen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Fahrgast dar. Mit der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten wird ein verbindliches Angebot des Fahrgastes abgegeben. Der Vertrag wird wirksam erst abgeschlossen, wenn das Angebot durch BLABLABUS angenommen wurde, entweder in einer Bestätigungsemail oder auf andere Art. Bei einem direkten Kauf an einer Verkaufsstelle wird der Vertrag mit vollständiger Bezahlung des Fahrausweises durch den Fahrgast wirksam geschlossen. 4.4 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Für Informationszwecke stehen auf der Website die Fassungen der Beförderungsbedingungen in französischer, englischer, deutscher, polnischer und italienischer Sprache zur Verfügung. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und den vorgenannten Übersetzungen geht die deutsche Fassung vor.
  4. Modalitäten zur Ausführung einer Buchung 5.1 Bei einer Buchung handelt es sich um den Vorgang, durch den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter sämtliche Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen bei BLABLABUS unabhängig von der verwendeten Vorgehensweise reserviert, wodurch sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter verpflichten, den Preis für die betreffenden Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen zu entrichten (die „Buchung“).

Suche und Auswahl der Strecke 5.2 BLABLABUS stellt den Fahrgästen auf der Website und mobilen Anwendung eine Suchmaschine zur Verfügung, die auf unterschiedlichen Suchkriterien aufbaut (Abfahrtsort, Zielort, Termine, Anzahl der Fahrgäste usw.). Wählt sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter mit dem eigenen Kundenkonto ein, so stehen über die Suchmaschine bestimmte weitere Funktionen zur Verfügung. BLABLABUS bittet den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten unabhängig von der jeweiligen verwendeten Art der Buchung, diese Suchmaschine aufmerksam zu nutzen, um das für den Fahrgast am besten geeignete Angebot zu ermitteln. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter, die bei einer Verkaufsstelle buchen, können auch den jeweiligen Ansprechpartner bitten, die passende Strecke zu ermitteln. 5.3 Der Fahrgast bestätigt und erklärt sich einverstanden, dass die Auswahl der Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die seinen Anforderungen entsprechen, unter seiner alleinigen Verantwortung oder jener seines etwaigen Bevollmächtigten erfolgt. 5.4 Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter wird bei der Buchung eines Fahrausweises für die Hin- und Rückfahrt darauf hingewiesen, dass beide Fahrtstrecken von demselben Fahrgast in Anspruch genommen werden müssen. Andernfalls müssen zwei gesonderte Fahrausweise für eine einfache Fahrt erworben werden. 5.5 Für bestimmte Verbindungen bietet BLABLABUS dem Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten die Möglichkeit an, in jedem Fernbus einen besonderen Platz aus einer Reihe gesondert ausgewiesener Plätze für einen Aufpreis zu buchen, sofern die Buchung über die Website, die mobile Anwendung oder eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben wird. Diese Nebenleistung von BLABLABUS wird dann angeboten, wenn am Reisetag keine Notwendigkeit besteht, für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder schwangeren Frauen den vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten reservierten Platz vorzubehalten. Im letzteren Fall erstattet BLABLABUS dem Fahrgast den Aufpreis innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Reisetag.

Bereitstellung personenbezogener Daten 5.6 Bei jeder Ausführung einer Buchung oder einem Kauf bei einer Verkaufsstelle muss BLABLABUS Informationen zum Fahrgast erheben, die als personenbezogene Daten bewertet werden können, sowie Daten zu einer Zahlungskarte (die „ personenbezogenen Daten “). Diese personenbezogenen Daten werden automatisch voreingetragen, wenn sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter in das Kundenkonto einloggt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter erklären, dass der Fahrgast die Datenschutzrichtlinien von BLABLABUS vollständig zur Kenntnis genommen hat und in die Erfassung der Daten zu den in den Datenschutzrichtlinien genannten Bedingungen und Zwecken einwilligt. 5.7 Der Fahrgast bestätigt die Richtigkeit und Genauigkeit der von ihm oder seinem etwaigen Bevollmächtigten bei der Buchung oder dem Kauf an einer Verkaufsstelle bereitgestellten personenbezogenen Daten. In diesem Zusammenhang ist der Fahrgast gehalten, dafür zu sorgen, dass die im Kundenkonto hinterlegten personenbezogenen Daten aktuell sind. Die vorliegende Bestätigung findet dann keine Anwendung, wenn eine Unrichtigkeit der personenbezogenen Daten direkt auf einen Betrug oder eine Fahrlässigkeit außerhalb eines Verschuldens des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten oder auch auf Fehler von BLABLABUS bei der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten zurückzuführen ist. 5.8 Die personenbezogenen Daten sowie die Einzelheiten der Buchung oder des Kaufs an bei einer Verkaufsstelle sind in den Reiseunterlagen aufgeführt.

Zahlung 5.9 Die Bezahlung von Buchungen über die Website, die mobile Anwendung oder Kooperationspartnerwebsites erfolgt durch eines der Zahlungsmittel, die in Artikel 5.10 aufgeführt sind oder gegebenenfalls über einen Gutschein. Die Bezahlung von Buchungen, die bei Verkaufsstellen aufgegeben werden erfolgen, ist per Bankkarte, in bar oder gegebenenfalls mit einem Gutschein möglich. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter hat die Möglichkeit, die Daten zu (einer) Bankkarte(n) auf dem Kundenkonto zu hinterlegen, damit diese Informationen bei künftigen Buchungen nicht systematisch wieder eingegeben werden müssen. 5.10 Für die Zahlungen sind die folgenden Bankkarten zugelassen: ● Die Bezahlkarten, die in Deutschland vom Carte-Bleue-Netzwerk ausgegeben werden, MASTERCARD, VISA und MAESTRO; ● Die Bezahlkarten, die in der Europäischen Union und in den folgenden Ländern ausgegeben werden: Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, China, Kolumbien, Curaçao, Finnland, Großbritannien, Hongkong, Liechtenstein, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Japan, Kosovo, Marokko, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Peru, Republik Korea, Russland, Serbien, Singapur, Schweiz, Tunesien, Türkei, USA, Uruguay, Zypern; ● Die Karten der Netze EUROCARD, MASTERCARD, und VISA, iDeal und Bancontact, Paypal, Sofort und Dot.pay. Diese Zahlungen erfolgen über ein sicheres 3D Secure-System. 5.11 Bei einer Stornierung einer Buchung erhält der Fahrgast eine Erstattung in Form eines Gutscheins (der „ Gutschein “) gemäß Artikel 11. Dieser Gutschein wird an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Sofern der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter keine E-Mail-Adresse haben, wird der Gutschein auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben. Dieser Gutschein kann zum Kauf sämtlicher Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen verwendet werden, die BLABLABUS über die verschiedenen Vertriebskanäle anbietet. Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer, die die in den Sonderbedingungen angegebene Dauer nicht überschreiten darf. Er darf in diesem Zeitraum gegebenenfalls auch mehrfach eingesetzt werden, den in der Bestellung angegebenen Betrag jedoch nicht überschreiten. Der Gutschein kann nicht zum Kauf von Fahrausweisen verwendet werden, die bereits zu einem Sondertarif angeboten werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den bei der Bestellung zu zahlenden Preis, kann der Fahrgast den Code des ursprünglichen Gutscheins verwenden, um den Restbetrag in Anspruch zu nehmen. 5.12 Im Rahmen von Kunden-werben-Kunden-Aktionen oder sonstigen gewerblichen Aktionen, von Preisausschreiben oder anderen Marketingmaßnahmen, kann der Fahrgast Aktionscodes erhalten („ Aktionscodes “). 5.13 Außerhalb von Kunden-werben-Kunden-Aktionen unterliegen die Aktionscodes bestimmten Regelungen, welche BLABLABUS für die betreffenden Maßnahmen aufstellt. 5.14 Bei Kunden-werben-Kunden-Aktionen gelten folgende Regeln für die Aktionscodes: ● Der Angeworbene erhält einen Aktionscode von einem Wert, der in den Sonderbedingungen angegeben ist. Dieser Aktionscode darf (i) nicht kumulativ mit anderen Aktionscodes oder Aktionsangeboten, die mit der E-Mail-Adresse des Angeworbenen verknüpft sind, (ii) nur für das Konto eines Reisenden und nur für einen in den Sonderbedingungen angegebenen Zeitraum ab seiner Ausstellung und (iii) nur über die Website oder die mobile Anwendung eingelöst werden; ● Der Werbekunde erhält einen Aktionscode, dessen Höhe in den Sonderbedingungen definiert ist. Dieser Aktionscode (i) darf zu anderen Aktionscodes addiert, aber nicht zusammen mit Sondertarifen verwendet werden und (ii) ist mit der E-Mail-Adresse des Werbekunden verknüpft. (iii) Er gilt jeweils nur für eine Reise und (iv) nur für einen Zeitraum von vier (4) Monaten ab seiner Ausstellung und kann (v) nur über die Website oder die mobile Anwendung eingelöst werden. ● Es gelten die folgenden Zuteilungsregeln: Der Angeworbene muss sich mit dem vom Werbekunden bereitgestellten Code auf der Website anmelden. Der Angeworbene muss auf der Website eine erste Buchung ausführen. Er darf niemals ein Kunde von BLABLABUS gewesen sein. Der Aktionscode des Werbekunden wird einen Tag nach der Reise seines Angeworbenen auf dessen Kundenkonto gutgeschrieben. Bestätigung der Buchung 5.15 Buchungen werden erst mit der wirksamen und vollständigen Bezahlung des Preises für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen bestätigt, die der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter ausgewählt hat. Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten oder unvollständiger oder nicht erfolgter Zahlung, aus welchem Grund auch immer, die der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter zu vertreten hat, wird die Bestellung sofort entsprechend den Bedingungen in Artikel 10 storniert. 5.16 Die Bestätigung der Buchung ergibt sich aus dem Versand einer E-Mail an den Fahrgast, in der die Einzelheiten der Buchung und die Referenzangaben der Reiseunterlagen aufgeführt sind. 5.17 Der Fahrgast wird gebeten, die Einstellungen seiner Mailbox zu überprüfen und insbesondere sicherzustellen, dass die Bestätigungsmail nicht direkt in den Spam-Ordner eingestellt wird. 5.18 Die Buchungsbestätigung ist endgültig. Dementsprechend führt jede Änderung durch den Fahrgast zu einer Umbuchung oder Stornierung entsprechend den Bedingungen aus Artikel 10 „Bedingungen für einen Umtausch, eine Stornierung oder eine Rückerstattung“. Es liegt in der Verantwortung des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten, die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen entsprechend den Erwartungen des Fahrgasts auszuwählen. Die Richtigkeit der vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten eingegebenen personenbezogenen Daten liegt ebenfalls in deren Verantwortung, es sei denn, BLABLABUS begeht nachweislich bei der Erhebung, Aufbewahrung oder dem Schutz dieser personenbezogenen Daten einen Fehler

  1. Direkter Kauf an Bord BLABLABUS gestattet nicht den direkten Kauf von Fahrausweisen an Bord des Fernbusses.
  2. Fahrkarte und andere Dokumente 7.1 Im Anschluss an die Bestätigung der Buchung bei einer Verkaufsstelle, über Internet oder durch einen Kooperationspartner übergibt BLABLABUS dem Fahrgast einen auf den Namen des Fahrgasts ausgestellten gültigen Fahrausweis, welcher nachweist, dass ein Beförderungsvertrag zwischen BLABLABUS und dem besagten Fahrgast geschlossen wurde (der „ Fahrausweis “). 7.2 BLABLABUS kann zwei Arten von Fahrausweisen ausstellen: den e-Fahrausweis und den Fahrausweis in Papierform. 7.3 Der e-Fahrausweis wird dem Fahrgast im Rahmen von Buchungen zugestellt, die über die Website, die mobile Anwendung oder die Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben werden. Verfügt der Fahrgast über keine E-Mail-Adresse oder weigert er sich, diese anzugeben, wird ihm eine Nummer für die Reiseunterlagen übermittelt, mit der er den e-Fahrausweis von der Website herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird zudem auf dem etwaigen Kundenkonto des Fahrgasts hinterlegt, von dem er ihn ebenfalls herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird dem Fahrer des Fernbusses entweder in elektronischer Form oder in ausgedruckter Form vorgelegt. Der Fahrausweis enthält einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass ein gültiger Identitätsausweis mitzuführen ist.
    7.4 Der Papierfahrausweis wird an den Verkaufsstellen ausgestellt. 7.5 Die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden nur für den Fahrgast erbracht, der auf dem Fahrausweis genannt ist. Dementsprechend behält sich BLABLABUS das Recht vor, die Identität des Fahrgasts zu prüfen, der einen Fahrausweis vorzeigt. 7.6 Für internationale Strecken müssen die Fahrgäste die Dokumente mit sich führen, die erforderlich sind, um die betreffenden Grenzen zu passieren. Den Fahrgästen wird empfohlen, auf der Website noch vor Antritt der Reise die Rubrik zu den Identitätsdokumenten aufzurufen. 7.7 Bei einem Verlust des Fahrausweises oder wenn der Fahrgast ihn dem Fahrer nicht vorzeigen kann, wird der Fahrgast aufgefordert, einfach seine Identität nachzuweisen.
  3. Hygiene- und Verwaltungsvorschriften 8.1 Die in der Regel für die Ausführung der Reise erforderlichen Hygiene- und Verwaltungsvorschriften werden auf der Website von BLABLABUS, in der mobilen Anwendung und der Bestätigungsmail bekannt geben. Es obliegt dem Fahrgast sowie seinem etwaigen Bevollmächtigten, diese zur Kenntnis zu nehmen. Die auf der Webseite enthaltenen Informationen betreffen, soweit nicht anders angegeben, Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). 8.2 Es obliegt dem Fahrgast, die polizeilichen, zoll- und gesundheitsrechtlichen Formalitäten auszuführen und zu bezahlen, die für die Reise wahrzunehmen sind, wie das Mitführen eines Reisepasses, eines Personalausweises, einer Aufenthaltsgenehmigung, eines Visums, ärztlichen Attestes usw. 8.3 Staatsangehörigen von Ländern außerhalb des EWR wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf des Fahrausweises mit den zuständigen Behörden ihres Wohnortlandes, Herkunftslandes und des Ziel- oder Transitlandes in Verbindung zu setzen. 8.4 BLABLABUS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Fahrgast die Reise zum angegebenen Datum nicht antreten oder eine Grenze auf der Fahrtstrecke nicht passieren kann, sofern diese Ereignisse auf die Nichteinhaltung der Formalitäten durch den Fahrgast zurückzuführen sind.
  4. Preise 9.1 Die Preise der Beförderungsdienstleistungen werden inklusive aller Steuern, Gebühren und damit verbundenen Servicekosten angezeigt. Die Preise beinhalten eine gewisse Anzahl von Handgepäck- und aufgegebenen Gepäckstücken, die gemäß den Bedingungen des Artikels 14 festgesetzt wird. 9.2 Es gibt auf bestimmten Websites Sonderpreise für gewissen Kategorien von Reisenden, die auf die Fahrausweise mit Standardpreisen angewandt werden. 9.3 Die Preise werden in einer Übersicht angezeigt, die auf der Website und in der mobilen Anwendung und auf den Kooperationspartnerwebsites zur Verfügung steht. Diese Informationen werden dem Fahrgast beim Kauf an der Verkaufsstelle vom Verkäufer mitgeteilt. 9.4 Die Preisübersicht ändert BLABLABUS in Echtzeit. Für die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle wird der Preis verwendet, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder den Bevollmächtigten oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle gilt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter akzeptieren diesen Preis durch ihre Bestätigung.
  5. Bedingungen für einen Umtausch, eine Stornierung oder eine Rückerstattung

A. Durch den Fahrgast

Allgemeines 10.1 In Anwendung von § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB sind Verträge über Personenbeförderungsleistungen vom Anwendungsbereich der §§ 312b ff. BGB ausgeschlossen, die dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Recht auf Widerruf einräumen. 10.2 Dementsprechend können die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLABUS im Rahmen der Ausführung des Beförderungsvertrags für den Fahrgast ausführt, nur entsprechend den nachstehenden vertraglichen Bedingungen umgetauscht oder storniert werden. Jede andere, etwa von BLABLABUS erbrachte Dienstleistung, bei der es sich um keine Personenbeförderungsleistung oder keine direkte Nebenleistung zu einer solchen handelt, unterliegt dem Recht auf Widerruf gemäß den§ 312 g BGB, die in Anlage I zu den vorliegenden Beförderungsbedingungen beschrieben sind. 10.3 Die Bedingungen für einen Umtausch, eine Stornierung oder Rückerstattung aus diesem Artikel 10 gelten nur für zum Standardpreis erworbene Fahrausweise. Fahrausweise, die zu einem Sonderpreis erworben werden, können weder umgetauscht noch storniert werden. Jede Stornierung einer Hin- und Rückfahrt bezieht sich immer sowohl auf die Hin- als auch auf die Rückfahrt. Die teilweise Stornierung der Hin- oder Rückfahrt ist nicht möglich. Jeder teilweise gebrauchte Fahrausweis kann nicht umgetauscht werden. Für eine Hin- und Rückfahrt wird die Rückfahrt ab dem Datum der Hinfahrt nicht mehr erstattet. Buchungskosten, Eincheckgebühren und Versicherungskosten werden nicht erstattet. 10.4 Der Fahrgast muss den Umtausch oder die Stornierung spätestens innerhalb von dreißig (30) Minuten vor der Abfahrt beantragen, vorbehaltlich bei Umtausch per Telefon der Fälle, in denen das Ende dieser Frist von dreißig Minuten in die Öffnungszeiten des Call Centers fällt (andernfalls endet die Umtauschfrist dann, wenn die letzte Schließung des Call Centers erfolgt). In Abweichung davon sind Reservierungen für Gruppen von mehr als zehn (10) Personen, die nicht Gegenstand eines Gruppenangebotes sind, für einen Zeitraum von bis zu vier (4) Tagen vor Reiseantritt umtausch- bzw. stornierbar.

Besondere Umtauschbedingungen 10.5 Jeder Antrag auf Umtausch eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über die Seite “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das Formular, das auf der Seite “Hilfe”, dann “Kontakt” der Website, verfügbar ist, oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Call Center während der Geschäftszeiten, angegeben in der Seite “Hilfe” der Website. Ein Umtausch kann nur zu mindestens einem der folgenden Merkmale der Dienstleistung erfolgen: ● Tag und/oder Uhrzeit der Abreise; und ● Nebenleistungen. 10.6 Bei einer Änderung des Tags und/oder der Uhrzeit der Abreise wird der Umtausch gewährt, sofern auf der neu ausgewählten Fahrstrecke noch Plätze zur Verfügung stehen 10.7 Der Umtausch der Nebenleistungen ist nur dann möglich, wenn die beiden folgenden Bedingungen gegeben sind: ● Die Ersatzleistung gehört zu einem bereits bestellten Fahrausweis für einen Fernbus, dessen Plätze bereits für die Reservierung freigegeben sind; ● Die Nebenleistung ist auf der Website als umtauschbar ausgewiesen. 10.8 Übersteigt der Preis des neuen Fahrausweises den Preis des umgetauschten Fahrausweises, so trägt der Fahrgast die Differenz. 10.9 Ist der Preis des neuen Fahrausweises geringer als der Preis des umgetauschten Fahrausweises, so erhält der Fahrgast einen Gutschein über den Differenzbetrag.

Besondere Stornierungsbedingungen 10.10 Jeder Antrag auf Stornierung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über die Seite “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das Formular, das auf der Seite “Hilfe”, dann “Kontakt” der Website, verfügbar ist, oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Callcenter während der Geschäftszeiten, angegeben in der Seite “Hilfe” der Website. Besondere Bedingungen zur Rückerstattung

10.11 Rückerstattungen erfolgen ausschließlich gegen Wertgutschein in Höhe des Ticketpreises. Jeder Antrag auf Rückerstattung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über das Formular auf der Seite “Hilfe”, dann “Kontakt” der Website, oder (ii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich. Einzelpersonen können bei ihren Ansprüchen unterstützt werden, indem sie das Call Center während der Geschäftszeiten anrufen, was auf der Seite “Hilfe” der Website angegeben ist. Mit Ausnahme von Stornierungen, die auf der Seite “Buchung” über das Kundenkonto vorgenommen werden, müssen alle Stornierungs- und Rückerstattungsanträge (einschließlich derjenigen, die über das Formular auf der Seite “Hilfe” und dann “Kontakt” auf der Website gesendet werden) das (i) Originalticket und (ii) ein Schreiben, das den Antrag begründet, und (iii) (falls erforderlich) eine Vollmacht enthalten.

B. Durch BLABLABUS 10.12 Im Falle einer Stornierung einer Reise durch BLABLABUS wird BLABLABUS den Fahrgast per E-Mail über die ihm angebotenen Möglichkeiten informieren. Die Fahrgäste können BLABLABUS (i) jederzeit telefonisch mit der auf ihrem Ticket angegebenen Nummer, zu den im Call Center verfügbaren Zeiten oder (ii) über das auf der Seite “Hilfe” und dann auf der Website unter “Kontakt” erreichbare Formular kontaktieren. BLABLABUS kann dem Fahrgast in jedem Fall entweder (i) eine Rückerstattung des Ticketpreises, (ii) einen Umtausch des Tickets oder (iii) einen Wertgutschein anbieten. ● Jede Annullierung einer Reise durch BLABLABUS unterliegt den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über Rechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.

  1. Minderjährige 11.1 Um an Bord unserer Fernbusse zu reisen, müssen Minderjährige unter 12 Jahren von einer volljährigen Person (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden. 11.2 Bei Auslandsreisen müssen unbegleitete Minderjährige die geltenden Formalitäten erfüllen, um in ein anderes Land reisen zu dürfen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben. Die Erziehungsberechtigten müssen sicherstellen, dass diese Minderjährigen die entsprechenden Dokumente mit sich führen.
  2. Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Recht auf Beförderung 12.1 In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 werden Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität über ihr Recht auf Beförderung in Kenntnis gesetzt, das den folgenden Bedingungen unterliegt. 12.2 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität darf eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden. 12.3 Für deren Reservierung oder Fahrausweis darf kein Preiszuschlag erhoben werden. 12.4 Ungeachtet von Artikel 12.2 kann einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden:

● um geltenden Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die durch Vorschriften des internationalen Rechts, des Unionsrechts oder des nationalen Rechts festgelegt sind, oder um Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die von den zuständigen Behörden erlassen wurden; ● wenn es wegen der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen, physisch nicht möglich ist, den Einstieg, den Ausstieg oder die Beförderung des behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere und operationell durchführbare Weise vorzunehmen ● . 12.5 Bei Ablehnung einer Reservierung oder der Ausgabe eines Fahrausweises aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen, erhält die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Informationen zu allen anderen von BLABLABUS angebotenen Ersatzangeboten. 12.6 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die in Besitz einer Reservierung oder eines Fahrausweises ist und die die Anforderungen aus Artikel 12.14 erfüllt, dennoch aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität der Zustieg verweigert, wird dieser Person und jeder Person, die sie begleitet, gemäß Artikel 12.7, Folgendes zur Wahl gestellt: ● die Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt die kostenlose Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt wie im Beförderungsvertrag angegeben und ● sofern machbar, die Fortsetzung der Fahrt oder die Weiterreise mit geänderter Streckenführung durch einen angemessenen alternativen Verkehrsdienst zum im Beförderungsvertrag angegebenen Bestimmungsort.

● Das Recht auf Erstattung des für den Fahrausweis bezahlten Betrags wird durch das Fehlen einer Mitteilung gemäß Artikel 12.18 nicht eingeschränkt. 12.7 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen eine Reservierung, die Ausgabe oder Zustellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert, so kann diese Person verlangen, von einer anderen Person ihrer Wahl begleitet zu werden, die ihr die benötigte Unterstützung in der Form gewähren kann, dass die in Artikel 12.4 genannten Gründe keine Anwendung mehr finden. Diese Begleitperson wird kostenlos befördert und erhält, soweit möglich, einen Platz neben der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. 12.8 In den in Artikel 12.4 genannten Fällen werden der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sofort die Gründe genannt und sie kann beantragen, diese Informationen innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem entsprechenden Antrag in schriftlicher Form zu erhalten.

Zugangsbedingungen 12.9 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können sich auf der Website oder auf der mobilen Anwendung (sofern in der jeweiligen Landesversion verfügbar) die Zugangsbedingungen anzeigen lassen. Auf Antrag einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden ihr diese Bedingungen auf einem Papierdokument zur Verfügung gestellt.

Blinden- oder Assistenzhunde 12.10 Für Blinden- oder Assistenzhunde ist der Zugang zu den Fernbussen von BLABLABUS gestattet, die Personen begleiten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung nachgewiesen wird entweder durch einen Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest. Ebenfalls gestattet ist der Zugang der für deren Ausbildung verantwortlichen Person während der gesamten Ausbildungszeit. 12.11 Lässt sich eine behinderte Person von einem Blinden- oder Assistenzhund begleiten, so führt dies zu keinen Zusatzkosten. 12.12 Hunde, die behinderte Personen, unabhängig von der Art der Behinderung – sei es des Bewegungsapparates, der Empfindung oder des Geistes – begleiten und deren Eigentümer die Ausbildung des Tieres nachweisen, sind in den Fernbussen von BLABLABUS von der Maulkorbpflicht befreit. 12.13 Bei internationalen Reisen unterliegt die Beförderung von Blinden- oder Assistenzhunden gegebenenfalls der Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Formalitäten, die im Vorfeld wahrzunehmen sind. Es wird Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität empfohlen, diese entsprechend zu überprüfen und zu befolgen.

Mitnahme von Rollstuhl bzw. Gehhilfen 12.14 Fahrgäste mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen haben Anspruch auf die unentgeltliche Mitnahme ihres Rollstuhls, soweit diese faltbar und ohne elektrischen Antrieb sind. 12.15 Alle Rollstühle, die im Fahrgastraum benötigt werden, müssen unabhängig vom Herstellungsdatum über Befestigungspunkte für die Sicherung, die sogenannten Kraftknoten, nach DIN 75078-2 verfügen und eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184 haben. 12.16 Um die Beförderungsmöglichkeit zu prüfen, wird der Fahrgast gebeten die genaue Bauart des Rollstuhls oder anderer Gehhilfen vor der Buchung ab 14 Tage und bis spätestens 7 Tage (bei Beförderung im Fahrgastraum) bzw. 36 Stunden (bei Beförderung im Gepäckraum) vor Fahrtantritt telefonisch dem Kundenservice mitzuteilen. 12.17 Der Fahrgast versichert die Befolgung der oben genannten Normen und, dass der Rollstuhl funktionstüchtig und technisch so beschaffen ist, dass er auf der Fahrt sicher verwendet werden kann.

Bedingungen, zu denen Unterstützung geleistet wird 12.18 Die im vorliegenden Artikel vorgesehene Unterstützung wird für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geleistet, sofern: ● BLABLABUS mindestens sechsunddreißig Stunden im Voraus über den Unterstützungsbedarf in Kenntnis gesetzt wird; und ● sich die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und sich alle weiteren, unter Umständen beteiligten Personen, am angegebenen Ort einfinden: i) zu der Uhrzeit, die BLABLABUS im Vorfeld festgelegt hat und die höchstens sechzig (60) Minuten vor der angekündigten Abfahrt terminiert werden kann, es sei denn, BLABLABUS und die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben sich auf eine kürzere Frist geeinigt; oder ii) wenn keine Uhrzeit festgesetzt wurde, mindestens dreißig (30) Minuten vor der angekündigten Abfahrt. 12.19 Im Übrigen informieren Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität BLABLABUS bei der Reservierung oder dem Kauf des Fahrausweises im Vorfeld über ihren besonderen Bedarf hinsichtlich des Sitzplatzes, sofern dieser Bedarf zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. 12.20 BLABLABUS ergreift sämtliche Schritte, um den Erhalt von Mitteilungen von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu erleichtern, die darin auf ihren Unterstützungsbedarf hinweisen. 12.21 Erfolgt die in den Artikeln 12.14 und 12.15 vorgesehene Mitteilung nicht, ergreift BLABLABUS im Rahmen des Möglichen sämtliche Schritte, um Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die notwendige Unterstützung beim Einstieg, Erreichen von Anschlussverbindungen oder Ausstieg im Rahmen der Beförderungsdienstleistungen zu bieten, die sie mit dem Fahrausweis erworben haben.

Schadenersatz für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen 12.22 Unbeschadet der Maßgaben aus dem Artikel bezüglich des Gepäcks haftet BLABLABUS für von BLABLABUS verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen oder anderen Mobilitäts- oder Hilfsgeräten. 12.23 Der Schadenersatz muss dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte entsprechen. 12.24 Erforderlichenfalls wird jede Anstrengung unternommen, um rasch vorübergehenden Ersatz zu beschaffen. Die technischen und funktionellen Merkmale der Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte entsprechen nach Möglichkeit denjenigen der verloren gegangenen oder beschädigten Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte.

  1. Zustieg und Ablehnung des Zustiegs 13.1 Außer bei abweichenden Hinweisen von BLABLABUS steigt der Fahrgast an der auf dem Fahrausweis genannten Haltestelle in den Fernbus ein. 13.2 Um die Sicherheit des Zustiegs und die Pünktlichkeit zu gewährleisten, wird empfohlen, dass sich die Fahrgäste spätestens fünfzehn (15) Minuten vor der auf dem Fahrausweis genannten Abfahrtszeit an der Haltestelle einfinden. Einem Fahrgast, der sich zum Zeitpunkt der auf dem Fahrausweis genannten Abfahrtszeit nicht an der Haltestelle befindet, kann die Beförderung verweigert werden. 13.3 Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen, müssen zwingend Folgendes mit sich führen: ● Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für Fahrgäste, die ihren Wohnsitz im Schengen-Raum haben; ● Einen gültigen Reisepass für diejenigen, die ihren Wohnsitz nicht im Schengen-Raum haben. Diese Fahrgäste sollten sich bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat zu einem etwa erforderlichen Visum erkundigen; ● Eine Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes für unbegleitete Minderjährige, die von einem Erziehungsberechtigten ausgestellt sein muss. 13.4 In den folgenden Fällen behält sich BLABLABUS das Recht vor, Fahrgästen den Zustieg zu verwehren oder sie während der Reise aufzufordern, den Fernbus zu verlassen: ● bei Fahrgästen, die weder über einen Fahrausweis noch über einen gültigen Identitätsnachweis verfügen; ● bei Fahrgästen, die nicht die geltenden Verordnungen oder Pflichten aus den vorliegenden Beförderungsbedingungen, insbesondere denen aus dem Artikel über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, befolgen; oder ● Sofern Fahrgäste die Gepäckbeschränkungen aus Artikel 15 nicht befolgen; oder ● sofern die Beförderung oder die fortgesetzte Beförderung des Fahrgasts ein deutliches Risiko für die Sicherheit darstellt. 13.5 In den in Artikel 13.4 genannten Fällen ist BLABLABUS keinesfalls verpflichtet, den Fahrausweis insgesamt oder teilweise zu erstatten oder in sonstiger Form Schadenersatz zu leisten.
  2. Gepäck 14.1 Das gesamte Gepäck des Fahrgastes, ob Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck, muss den Maßgaben aus dem Artikel über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Wertgegenstände, die der Fahrgast mitführt und den Wert von 150 EUR übersteigen, sollten im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Werden Wertgegenstände über diesen Wert dennoch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt, ist die Haftung von BLABLABUS ausgeschlossen, mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 14.2 Die Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass das Gepäck auf zwei (2) Handgepäckstücke beschränkt ist, die in den Stauräumen über den Sitzen oder unter dem besetzten Sitzplatz untergebracht werden können. Die Fahrgäste haben die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten mit zwei (2) aufgegebenen Gepäckstück zu reisen. 14.3 Das aufgegebene Gepäck darf ein Höchstgewicht von dreiundzwanzig (23) Kilogramm und eine Gesamtgröße von zweihundert (200) Zentimetern (Länge + Breite + Tiefe) nicht überschreiten. 14.4 BLABLABUS behält sich das Recht vor, die Beförderung abzulehnen, wenn das Gepäck nicht den Bedingungen aus den Artikeln 14.1, 14.2 und 14.3 entspricht. 14.5 Das Gepäck muss zwingend mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des betreffenden Fahrgastes gekennzeichnet sein. Der Fahrgast kann auch seine E-Mail-Adresse angeben. Es obliegt dem Fahrgast selbst, sein Gepäck zu kennzeichnen und dies liegt in seiner alleinigen Verantwortung. 14.6 Alle aufgegebenen Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß in Koffer, Schutzabdeckungen, Taschen oder anderen geeigneten Behältnissen verpackt sein, die einer normalen Handhabung standhalten. Zerbrechliche Gegenstände müssen besonders verpackt und gekennzeichnet sein. Die Fahrgäste sind alleine für die Verpackung ihrer Gepäckstücke verantwortlich. 14.7 Aus Sicherheitsgründen und/oder zum Schutz und/oder auf Ansuchen der Behörden, können Fahrgäste zu einer Kontrolle ihrer Gepäckstücke aufgefordert werden. Weigern sich Fahrgäste, dieser Aufforderung nachzukommen, kann BLABLABUS die Beförderung dieser Fahrgäste und ihrer Gepäckstücke ablehnen. 14.8 Verlust oder die Beschädigung von Gepäck durch einen Unfall, der durch den Einsatz des Fernbusses verursacht wurde, führt dazu, dass das Beförderungsunternehmen für alle nachgewiesenen Schäden, für die es haftbar gemacht wird, Schadensersatz leisten. 14.9 Für Verluste oder Beschädigungen von aufgegebenem Gepäck gilt Folgendes: ● Der Fahrgast muss den Fahrer entsprechend in Kenntnis setzen; ● Bei der zuständigen Polizeibehörde muss bei Verlust des Gepäckstücks Anzeige erstattet werden (es sei denn, ein Diebstahl des Gepäcks ist auszuschließen); ● Spätestens 15 Tage nach Ende der Fahrt muss per Einschreiben mit Rückschein an die in Artikel 22 genannte Adresse eine entsprechende Bestätigung versandt werden. Werden die vorgenannten Schritte nicht durchgeführt, so erkennt BLABLABUS keine Beschwerden an. Gleichwohl steht es dem Fahrgast frei, Beschwerden über den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, von denen in Artikel 21 die Rede ist, geltend zu machen oder bei den zuständigen Gerichten etwaige rechtliche Schritte einzuleiten. 14.10 Bei einer ordnungsgemäß formulierten Beschwerde entsprechend den Bestimmungen aus 14.9 muss der Fahrgast alle erforderlichen Nachweise vorlegen (Rechnungen der in den Gepäckstücken beförderten Waren, Fotografien der Waren usw.), um den Ersatz des Schadens beantragen zu können, andernfalls kann sein Antrag von BLABLABUS abgelehnt werden, ohne dass dies das Recht des Fahrgasts einschränken würde, sich an den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, die in Artikel 21 aufgeführt sind, oder auch an die zuständigen Gerichte zu wenden.
  3. Tiere Abgesehen von den Führ- oder Assistenzhunden sind Tiere an Bord nicht erlaubt.
  4. Verspätung und Stornierung 16.1 BLABLABUS verpflichtet sich, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, die auf dem Fahrausweis des Fahrgasts angegebenen Zeiten einzuhalten. 16.2 Geht BLABLABUS angemessenerweise davon aus, dass die Reise storniert wird oder sich die Abfahrt von einer Haltestelle um mehr als einhundert und zwanzig (120) Minuten verzögert oder auch bei einer Überbuchung, steht dem Fahrgast Folgendes zur Wahl: ● zum frühest möglichen Zeitpunkt Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort ohne Aufpreis und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben; ● Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort. 16.3 Bietet BLABLABUS dem Fahrgast nicht die in Artikel 16.2 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Artikel 16.2 einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. BLABLABUS zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung. 16.4 Wird der Kraftomnibus während der Fahrt betriebsunfähig, bietet BLABLABUS entweder die Fortsetzung des Verkehrsdienstes mit einem anderen Fahrzeug von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, oder die Beförderung von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, zu einem geeigneten Wartepunkt oder Busbahnhof, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist, an. 16.5 Wird die Leistung storniert oder verzögert sich die Abfahrt des Fernbusses um mehr als einhundertzwanzig (120) Minuten, hat der Fahrgast das Recht, die Reise fortzusetzen, sich umleiten zu lassen oder die Erstattung des Fahrpreises durch BLABLABUS gemäß vorstehendem Artikel 16.2 zu beantragen. 16.6 Die in Artikel 16.2 und 16.5 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 Tagen, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist. Die Erstattung des vollen Fahrpreises in der entrichteten Höhe erfolgt für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt sowie für bereits durchgeführte Teile, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes zwecklos geworden ist. Die Kosten für Zeitfahrkarten werden anteilsmäßig erstattet. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden. 16.7 Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes informiert BLABLABUS oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem Busbahnhof abfahren, so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit. 16.8 Versäumen Fahrgäste nach Maßgabe des Fahrplans aufgrund einer Annullierung oder Verspätung einen Anschluss an einen Verkehrsdienst, so unternimmt BLABLABUS oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten. 16.9 Die gemäß Artikel 16.7 und 16.8 erforderlichen Informationen übermittelt BLABLABUS per E-Mail an die vom Fahrgast mitgeteilte E-Mail-Adresse, der sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf diesem Weg in Kenntnis gesetzt zu werden. Andernfalls wird BLABLABUS die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, den Fahrgast mittels der von ihm bereitgestellten Kontaktdaten zu informieren. 16.10 Bei Annullierung einer Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden bietet BLABLABUS den Fahrgästen kostenlos Folgendes an: ● Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung, sofern sie im Bus oder im Busbahnhof verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind; und ● außer in Fällen einer Stornierung oder Verzögerung aufgrund von schwerem Unwetter oder Naturkatastrophen, die die Ausführung der Leistung beeinträchtigen, ein Hotelzimmer oder eine andere Unterbringungsmöglichkeit sowie Beistand bei der Organisation der Beförderung zwischen dem Busbahnhof und dem Ort der Unterbringung, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehr erforderlich ist. Bei der Anwendung dieses Artikels richtet BLABLABUS besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und etwaigen Begleitpersonen; 16.11 Die Bestimmungen aus dem vorliegenden Artikel 16 schränken die Möglichkeiten des Fahrgasts nicht ein, sich an die zuständigen Gerichte zu wenden, um einen Ersatz des Schadens geltend zu machen, der ihm durch die Stornierung oder Verzögerung entstanden ist.
  5. Sicherheit an Bord 17.1 BLABLABUS setzt angemessene Mittel ein, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. 17.2 Ergreift der Fahrer Maßnahmen, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und erteilt er im Bedarfsfall entsprechende Anweisungen, so sind die Fahrgäste verpflichtet, diese zu befolgen. 17.3 Über Pausen entscheidet der Beförderer oder Fahrer, um den Pflichten bezüglich der Sicherheit sowie den Vorschriften zu Fahrt- und Ruhezeiten von Fahrern zu entsprechen. 17.4 Die Beförderung von Gefahrgut oder illegalen Gütern ist in den Fernbussen von BLABLABUS, sei es an Bord oder mit dem aufgegebenen Gepäck, verboten, dies gilt insbesondere für: ● Betäubungsmittel; ● Waffen; ● Brennstoffe; ● Batterien mit Elektrolyt; ● Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bengalisches Feuer, Leuchtfeuer, Soft-Air-Waffen, Anzündmittel, Tränengas; oder ● Campingkocher, Gasflaschen, Tauchflaschen mit Sauerstoff. 17.5 Der Fahrgast verpflichtet sich, an Bord des Fernbusses folgende Regelungen zu befolgen: ● Kein Ansprechen des Fahrers während der Fahrt; ● Den Sicherheitsgurt anzulegen; ● Während der Fahrt nicht im Mittelgang verkehren, außer um zur Toilette zu gehen; ● Sämtliche Sicherheitsanweisungen des Fahrers oder des Fahrgastinformationssystems zu befolgen; ● Während der Fahrt keine alkoholhaltigen Getränke oder berauschende Mittel zu sich zu nehmen; ● Die Fahrt nicht in betrunkenem oder berauschtem Zustand anzutreten, soweit dadurch eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste entsteht; ● Verbot von E-Zigaretten, zu rauchen, Betäubungsmittel, Alkohol und/oder verbotenen Mittel zu konsumieren; ● Den Fahrgastbereich und die Ausstattungen sauber zu halten; ● Den vom Fahrer zugewiesenen Platz einzunehmen; ● Sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten; ● Während der gesamten Fahrt Mobiltelefone auf stumm zu schalten; ● Kein Betrieb von Geräten, die Lärm oder Geräusche verursachen (ausgenommen mit Kopfhörer); Fahrgäste, die Minderjährige begleiten, haben diese zu beaufsichtigen und müssen mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass die Sicherheitsvorschriften an Bord eingehalten werden. Für die Sicherheit unserer jungen Fahrgäste dürfen Kinder zwischen 0 und 3 Jahren nur mit einem ihrem Alter angemessenen Kindersitz mitfahren. Fahrgäste mit Kindern müssen diesen einen altersgerechten Kindersitz zur Verfügung stellen, der mit einem Zwei-Punktgurt, welcher von der Begleitperson mitgeführt werden muss, gesichert werden kann. 17.6 Bei Halten müssen die Fahrgäste die folgenden Regeln beachten: ● Pflicht, den Fernbus zu verlassen, sofern der Fahrer, Polizisten oder Zollbeamte dies verlangen; ● Erlaubt der Fahrer den Fahrgästen, während der Pausen an Bord zu bleiben, so dürfen diese den Fahrer während seiner Pause nicht stören; ● Pflicht des Fahrgasts, an Ausstiegsstellen an Bord zu bleiben, sofern der Zielort noch nicht erreicht ist, es sei denn, der Fahrer erteilt gegenteilige Anweisungen; ● Verbot, das aufgegebene Gepäck während der Reise herauszuholen, es sei denn, es handelt sich um einen ordnungsgemäß begründeten Fall (z. B.: medizinischer Bedarf); ● Einhaltung der festgelegten Pausenzeiten – der Fahrer behält sich das Recht vor, auch dann weiterzufahren, wenn Fahrgäste die Pausenzeiten nicht einhalten, und kann für das Fehlen eines Fahrgasts nicht haftbar gemacht werden.
  6. Haftung 18.1 BLABLABUS verpflichtet sich, alle ihre Fähigkeiten und Ressourcen einzusetzen, um den Fahrgast bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zufrieden zu stellen. 18.2 BLABLABUS kann vom Fahrgast nur nach den allgemeinen Rechtsvorschriften in Anspruch genommen werden. 18.3 BLABLABUS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BLABLABUS nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 18.4 Die Haftung von BLABLABUS für mittelbare und indirekte Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflichten betroffen ist und außer für Haftung bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, und soweit gesetzlich nicht eine Verschuldensunabhängige Haftung besteht. 18.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 18.6 Die Haftung von BLABLABUS ist für Sachschäden ist – unbeschadet der Artikel 12.8 ff – wie folgt begrenzt bzw. ausgeschlossen. ● Für Schäden aus Verlust oder Beschädigung eines Gepäckstücks bei aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfällen ist der Schadensersatz auf einen Betrag von eintausendzweihundert (1.200 EUR) Euro je verlorenem oder beschädigtem Gepäckstück beschränkt; ● Für Verlust eines Gepäckstücks, der nicht aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfällen erfolgt, wird die Haftung außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen; ● Für alle übrigen Sachschäden, die nicht unter die beiden vorgenannten Kategorien fallen, ist der Schadensersatz auf einen Betrag von eintausend (1.000 EUR) Euro beschränkt, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  7. Hilfe 19.1 BLABLABUS stellt auf der Website unter der Rubrik „Hilfe und Kontakt“ ein Formular für Unterstützungs- und Beschwerdezwecke zur Verfügung. 19.2 Mit sämtlichen Fragen zur Verfolgung einer Buchung kann sich der Fahrgast oder dessen etwaiger Bevollmächtigter entweder über das Online-Formular auf der Seite „Hilfe“, dann im Abschnitt „Kontakt“ oder, wie auf dem Fahrausweis angegeben, telefonisch an den Kundendienst wenden.
  8. Beschwerde 20.1 BLABLABUS stellt den Fahrgästen ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das die Inanspruchnahme der in Artikel 21 genannten Mediation oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten nicht ausschließt, unabhängig von den durch BLABLABUS infolge der Beschwerde vorgenommenen Maßnahmen. 20.2 Jede Beschwerde muss mittels dem in Artikel 19 genannten Online-Kontaktformular oder per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse versandt werden:

Comuto Pro/BlaBlaCar SAS Service Client/Customer Service 84 Avenue de la République, 75011 Paris Frankreich 20.3 Beschwerden sind innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Nichterfüllung zu versenden und es ist der Fahrausweis im Original beizulegen. Andernfalls kann die Angelegenheit nicht von BLABLABUS bearbeitet werden, was jedoch das Recht des Fahrgasts auf Inanspruchnahme des in Artikel 21 genannten Mediators oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten zur Geltendmachung der Beschwerde nicht einschränkt. 20.4 Um eine möglichst effiziente Bearbeitung seiner Beschwerde zu gewährleisten, wird der Fahrgast gebeten, seine Identität und die Gründe und Umstände seiner Beschwerde anzugeben 20.5 BLABLABUS verpflichtet sich, den Fahrgast innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab dem Zugang der Beschwerde zum Stand derselben (weitere Bearbeitung, Ablehnung oder noch in Prüfung) in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall erhält der Fahrgast innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab Zugang der Beschwerde eine endgültige Antwort.

  1. Mediation und Online-Beilegung von Streitsachen 21.1 Der Fahrgast wird darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, sich an den Mediator für Verbraucher zu wenden. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, die infolge einer zuvor beim Kundendienst von BLABLABUS eingereichten Beschwerde nicht gelöst werden konnten, können Sie als Verbraucher kostenlos den Mediationsdienst der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr e.V. („SÖP“) anrufen (https://soep-online.de/index.html). Um einen Mediator zu erreichen, nutzen Sie bitte folgenden Link: https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html . 21.2 Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 werden die Fahrgäste über die Möglichkeit informiert, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte und unter der folgenden Adresse zugängliche Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen (ADR) zu nutzen:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR

21.2 Der Fahrgast wird daran erinnert, dass er sich über das in der Rubrik „Hilfe“ und dann „Kontakt“ zur Verfügung gestellte Formular zur Verfügung gestellte Formular in elektronischer Form an BLABLABUS wenden kann: http://de.blablabus.com/complaint

  1. Versicherungen 22.1 Zusätzlich zu den Unterstützungsgarantien, die BLABLABUS im Rahmen der vorliegenden Beförderungsbedingungen gewährt und zu den Pflichtversicherungen, die BLABLABUS abgeschlossen hat, wird dem Fahrgast empfohlen, eine Zusatzversicherung und zwar insbesondere einen Begleitvertrag zur Abdeckung bestimmter Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Kosten für die Rückbeförderung an den Heimatort im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit abzuschließen.
  2. Geistiges Eigentum 23.1 Sämtliche Elemente und Inhalte auf der Website und der mobilen Anwendung oder in von BLABLABUS übermittelten Dokumenten sind als geistiges Eigentum geschützt und Eigentum von BLABLABUS oder deren Kooperationspartnern. Jede Form der Nutzung dieser Elemente, Inhalte oder Dokumente, die nicht von BLABLABUS genehmigt wurde (Vervielfältigung, Darstellung, Extraktion, Weiterverwendung usw.), stellt insgesamt oder teilweise eine Nachahmung dar, und kann eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung des Urhebers nach sich ziehen. 23.2 Die Genehmigung zur Nutzung der Website und der mobilen Anwendung ist auf die persönliche Nutzung des Verwenders der Seite begrenzt. Ohne die vorherige, schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von BLABLABUS ist der Verwender der Seite nicht berechtigt, die Website insgesamt oder teilweise herunterzuladen oder zu verändern. 23.3 Diese Genehmigung beinhaltet nicht die Nutzung, den Verkauf oder eine andere gewerbliche Nutzung der Website oder der mobilen Anwendung und der damit verbundenen Inhalte (aufgelistete Produkte, Beschreibungen, Preise, Herunterladen oder Kopieren von Informationen im Namen eines anderen Händlers, Verwendung von Daten, Software, Soundclips, Grafiken, Bilder, Texte, Fotos, Tools, Extraktion und Wiederverwendung von Datenbankinhalten). 23.4 Die Website und die mobile Anwendung oder Teile davon dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht reproduziert, kopiert, verkauft oder für gewerbliche Zwecke verwertet werden. Es ist verboten, Techniken anzuwenden, die es ermöglichen, eine Marke, ein Logo oder andere Informationen (insbesondere Bilder, Texte, Modelle), deren Eigentümer BLABLABUS ist, ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von BLABLABUS zu kopieren.
  3. Vertragsdokumente 24.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten: ● dem Fahrausweis; ● den vorliegenden Beförderungsbedingungen ● die Datenschutzerklärung.

24.2 Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Bestimmungen mehrerer Dokumente, geht jeweils das vorrangige Dokument vor (z. B.: der Fahrausweis geht den Beförderungsbedingungen vor; die Beförderungsbedingungen gehen der Datenschutzrichtlinie vor). 24.3 Keinerlei Vermerke des Fahrgastes oder seines etwaigen Bevollmächtigten, außer allenfalls die Unterschrift, haben Vertragskraft, es sei denn, BLABLABUS erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. 24.4 Alle oben genannten Vertragsdokumente stellen die gesamten zwischen den Vertragsparteien bestehenden vertraglichen Verpflichtungen dar. Diese Vertragsunterlagen ersetzen und widerrufen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der betreffenden Bestellung.

  1. Überschriften 25.1 Die in den Beförderungsbedingungen verwendeten Titel dienen nur der Übersichtlichkeit und tragen nicht dazu bei, die Bedeutung oder Struktur der Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen zu beschränken. 25.2 Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer Überschrift zu Beginn der Klauseln und einer der Klauseln werden die Überschriften für nicht vorhanden erklärt.
  2. Gültigkeit 26.1 Werden einzelne oder mehrere Bestimmungen der Beförderungsbedingungen gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gelten diese Bestimmungen als von den Beförderungsbedingungen abtrennbar. Die übrigen Beförderungsbedingungen gelten in diesem Fall als wirksam und bleiben in Kraft, es sei denn, eine der Vertragsparteien weist nach, dass die annullierte Bestimmung von wesentlicher und entscheidender Natur ist, ohne die sie den Vertrag nicht geschlossen hätte.
  3. Duldung 27.1 Setzt eine der Vertragsparteien ihre Rechte aufgrund einer Verletzung der Vertragspflichten durch die andere Vertragspartei nicht durch, so kann dies nicht als Verzicht auf die Erfüllung der betreffenden Vertragspflicht ausgelegt werden, sofern keine Verjährung vorliegt.
  4. Geltendes Recht und Gerichtsstand 28.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. 28.2 Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dessen Auslegung und/oder Ausführung bei einem Beförderungsvertrag mit Vollkaufleuten, juristischen Personen und natürlichen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, ist der Gerichtsstand das für den Sitz von BLABLABUS zuständige Gericht zuständig.Finanzielle Bedingungen und Dauer der Nebenleistungen
  5. Nebenleistungen:

a. Auswahl von besonderen Sitzplätzen Die Möglichkeit für den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten einen, wie in Artikel beschriebenen besonderen Sitzplatz auszuwählen wird mit zwei (2) Euro je Sitzplatz, zusätzlich zum Preis des Fahrausweises, berechnet. b. Gutscheine Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr, die nicht überschritten werden darf. c. Aktionscode Wie in den Sonderbedingungen angegeben erhält der Angeworbene einen Aktionscode im Wert von fünf (5) Euro. Der Werbekunde erhält einen Aktionscode in Höhe von fünf (5) Euro, sobald der Angeworbene eine Reise gekauft und vollzogen hat. Dies ist insgesamt auf zehn (10) Aktionscodes pro Kalenderjahr, also einen Gesamtwert von fünfzig (50) Euro pro Jahr beschränkt.

  1. Finanzielle Sonderbedingungen a. Kinder, die am Reisetag höchstens 2 Jahre alt sind, genießen den Babytarif, der 50 % des geltenden Preises entspricht; b. Kinder, die am Reisetag zwischen 2 und 12 Jahre alt sind, genießen einen Preisnachlass von 25 % im Vergleich zum geltenden Preis.

Anhang I Widerrufsrecht für bestimmte spezifische Leistungen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der dazugehörigen Nebendienstleistungen.

Gemäß Artikel 11.2 verfügen die Verbraucher über ein Widerrufsrecht zu allen etwaigen von BLABLABUS erbrachten Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um eine Personenbeförderung oder direkt dazugehörige Nebenleistungen handelt (nachstehend „widerrufliche Leistungen“). Für etwaige widerrufliche Leistungen wird der Verbraucher gebeten, die nachstehenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Der Verbraucher verfügt über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertagen (nachstehend „Widerrufsfrist“), um sein Recht auf Widerruf ohne Angabe von Gründen oder Übernahme von Kosten auszuüben, die über die im vorliegenden Artikel genannten Kosten hinausgehen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Der Tag des Vertragsabschlusses wird bei der Berechnung der Widerrufsfrist nicht berücksichtigt, die mit Beginn der ersten Stunde des ersten Folgetages beginnt und mit Ende der letzten Stunde des letzten Tages der Widerrufsfrist endet. Läuft die Widerrufsfrist an einem Samstag, Sonntag oder einem öffentlichen Feiertag aus, wird sie bis zum nächsten Werktag verlängert. Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, unterrichtet der Verbraucher BLABLABUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular, abrufbar auf der Website unter der Rubrik „Hilfe“ und dort „Kontakt“, oder über jedes andere eindeutig formulierte Dokument hinsichtlich seines Entschlusses, vom Vertrag zurückzutreten. Die Beweislast bezüglich der Geltendmachung dieses Rücktrittsrechts liegt beim Verbraucher, dem empfohlen wird, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Nachweis wirksam erbringen zu können. BLABLABUS erstattet dem Verbraucher etwaige Zahlungen innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem BLABLABUS über den Entschluss des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, in Kenntnis gesetzt wird. BLABLABUS leistet die Erstattung unter Verwendung derselben Zahlungswege, die auch der Verbraucher für die ursprüngliche Transaktion gewählt hatte, es sei denn, der Verbraucher stimmt ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zu und sofern dem Verbraucher durch die Erstattung keine Kosten entstehen. Wünscht der Verbraucher, dass die Ausführung der widerruflichen Leistung vor Beginn der Widerrufsfrist aufgenommen wird, muss BLABLABUS ausdrücklich über diesen Entschluss unterrichtet werden. Der Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht im letztgenannten Fall Gebrauch gemacht hat, bei dem die Erbringung der Leistung auf dessen ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist eingesetzt hat, muss BLABLABUS einen Betrag zahlen, der der erbrachten Leistung bis zur Mitteilung seiner Widerrufsentscheidung entspricht. Dieser Betrag wird anteilig zum Gesamtbetrag der vereinbarten Leistung berechnet. Wird der Gesamtpreis in der Form überschritten, wird der angemessene Betrag auf Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistungen berechnet. Der Verbraucher muss keine Beträge zahlen, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, sein ausdrücklicher Antrag jedoch nicht erfasst wurde. Mit der Ausübung des Widerrufsrechts endet die Pflicht der Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrags. Durch Ausübung des Widerrufsrechts zu einem Hauptvertrag enden automatisch auch alle Nebenverträge ohne weitere Kosten für den Verbraucher, außer denjenigen, die gesetzlich vorgesehen sind.

Find out more about

Reinventing Travel

By using our website, you accept that we use cookies to perform analytics and produce content & ads tailored to your interests. Read our policy on cookies usage

Offer a ride